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   BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 91/01   

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https://dejure.org/2001,3729
BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 91/01 (https://dejure.org/2001,3729)
BayObLG, Entscheidung vom 10.08.2001 - 2Z BR 91/01 (https://dejure.org/2001,3729)
BayObLG, Entscheidung vom 10. August 2001 - 2Z BR 91/01 (https://dejure.org/2001,3729)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Änderung von Vereinbarungen; Außergewöhnliche Umstände; Treu und Glauben

  • Judicialis

    WEG § 5 Abs. 4; ; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 16 Abs. 2
    Bindung von Wohnungseigentümern an Vereinbarungen mit anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 997
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 136/00

    Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 91/01
    Eine Praxis, die Versuche ermutigen würde, die vereinbarte Regelung unter Berufung auf Billigkeitserwägungen in Frage zu stellen, könnte ständige Unruhe in den Gemeinschaften fördern und den Rechtsgrundsatz aushöhlen, dass das einmal Vereinbarte grundsätzlich bindet (BayObLG DWE 1992, 162 f.; WUM 2001, 142).
  • BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 24/03

    Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur Zustimmung einer Änderung des

    Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein strenger Maßstab anzulegen (st. Rspr. des Senats; vgl. z.B. BayObLGZ 1987, 66; ZMR 2001, 997 und zuletzt Beschluss vom 30.5.2003 - 2Z BR 35/03).

    (3) Bei einer Verpflichtung zur Änderung von Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung ist auch der Vertrauensgrundsatz zu berücksichtigen (BayObLG ZMR 2001, 997; Beschluss des Senats vom 30.5.2003 - 2Z BR 35/03).

  • KG, 14.06.2004 - 24 W 32/04

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich jeder Wohnungseigentümer darauf verlassen können soll, dass der gesetzliche oder in der Teilungserklärung vorgesehene Verteilungsschlüssel grundsätzlich weiterhin Geltung hat und alle bindet; außerdem kann sich jeder Wohnungseigentümer bei Erwerb der Wohnung über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel informieren und darauf einstellen (BayObLG NZM 2001, 290 = ZWE 2001, 320 = ZMR 2001, 473; ZMR 2001, 997 = ZWE 2002, 31; NJW-RR 1995, 529 = WuM 1995, 217; …
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2004 - 3 Wx 334/03

    Zum Bestehen eines Anspruches auf Größenanpassung der Miteigentumsanteile

    Im Übrigen kommt bei der Frage einer Verpflichtung zur Änderung der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung dem Vertrauensgrundsatz eine besondere Bedeutung zu (BayObLG, ZMR 2001, 997).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 92/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Befugnis des Verwalters zur Rechtsnachteilabwendung;

    Dabei sind allerdings an die Annahme einer Treuwidrigkeit nach Rechtsprechung des Senats sehr hohe Anforderungen im Sinne des Vorliegens außergewöhnlicher Umstände zu stellen (vgl. Senat Rechtspfleger 1979, 109; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1992, 83; NJW-RR 1994, 145; ZMR 2001, 997; OLG Karlsruhe WuM 1999, 178; OLG Köln DWE 1998, 190; OLG Hamm NZM 2000, 659; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 42; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 10 WEG Rz. 21).
  • LG München I, 13.06.2013 - 36 S 10305/12

    Eigentümer können qualifizierte Mehrheitserfordernisse festlegen!

    Etwas anderes kann dann gelten, wenn sich die beanstandete Regelung bereits als von Anfang an oder später aufgrund einer nicht vorhersehbaren Änderung der der Teilungserklärung zugrunde liegenden rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse als deutlich verfehlt oder unzweckmäßig erweist (Riecke/Schmid, § 10, Rdnr. 196; BayObLG, WuM 2001, 565, 566; OLG Köln, ZMR 2008, 989, 990; LG Hamburg, a.a.O.).
  • OLG Schleswig, 27.12.2005 - 2 W 6/05

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Genehmigung der Änderung einer Teilungserklärung

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass - nicht nur im Regelungsbereich des § 10 WEG - sondern auch im Bereich des sachenrechtlichen Grundverhältnisses Treu und Glauben einen Anspruch auf Änderung rechtlicher Verhältnisse begründen kann, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig erscheinen lassen (BGH NJW 2004, 3413; OLG Hamburg ZMR 1995, 170; BayObLG ZMR 1995, 41; ZMR 2001, 997; vom 7.11.2001 - 2Z BR 10/01; Z 1998, 111, 115).
  • BayObLG, 22.01.2004 - 2Z BR 229/03

    Nutzungsbestimmung durch Teilungserklärung - Verwirkung des Unterlassungsanspruch

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. BayObLG OLG-Report 2003, 355; ZMR 2001, 997; WE 1989, 109) besteht ein Anspruch auf Abänderung der Teilungserklärung wie der Gemeinschaftsordnung nur dann, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die ein Festhalten daran als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend (§ 242 BGB) erscheinen lassen (siehe auch BGH NJW 2003, 3476 zur Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels).
  • KG, 01.09.2003 - 24 W 285/02

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels wegen

    Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist ein strenger Maßstab anzulegen (Senat ZMR 1994, 64, 65 = WuM 1999, 54, 55 = NZM 1999, 257, 258; NJW-RR 1991, 1169; NJW-RR 1994, 525 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BayObLG WuM 1996, 297 = WE 1997, 37; BayObLG ZMR 2001, 997 = ZWE 2002, 31; OLG Hamm ZMR 1996, 503 = FGPrax 1996, 176).
  • OLG Hamburg, 27.09.2004 - 2 Wx 86/02

    Zur Änderung der Teilungserklärung (Heiz- und Warmwasserkosten) infolge des

    Ein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung steht den Wohnungseigentümern nicht zu, denn die Wohnungseigentümer sind an die Teilungserklärung solange gebunden, wie keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die ein Festhalten an der Vereinbarung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend (§ 242 BGB) erscheinen lassen (BGH NJW 1985, 2832; Bayerisches ObLG NJW-RR 1994, 142; WuM 2001, 565 m.w.N.; Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 10 Rdn. 42 m.w.N.).
  • BayObLG, 30.05.2003 - 2Z BR 35/03

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Änderung eines bestehenden

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLG WE 1992, 162; WUM 2001, 142; ZMR 2001, 997) besteht ein Anspruch auf Abänderung des gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels nur dann, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die ein Festhalten am bisherigen Verteilungsschlüssel als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßend erscheinen lassen.
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